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   BGH, 01.03.1982 - II ZB 9/81   

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https://dejure.org/1982,2561
BGH, 01.03.1982 - II ZB 9/81 (https://dejure.org/1982,2561)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1982 - II ZB 9/81 (https://dejure.org/1982,2561)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1982 - II ZB 9/81 (https://dejure.org/1982,2561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 4; HGB § 18

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefahr einer Täuschung über die Betriebstätigkeit (Herstellung oder Vertrieb von Waren) durch eine GmbH - Erforderlichkeit eines Zusatzes über die Tätigkeit des Unternehmers - Auslegung des Firmenbestandteils "Schwarzwald" aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2446
  • ZIP 1982, 567
  • MDR 1982, 730
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BGH, 01.03.1982 - II ZB 9/81
    Im übrigen ist die Antragstellerin inzwischen mit dem Metzger-Handwerk als handwerklicher Nebenbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen worden (vgl. BGHZ 35, 135, 143) [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60].
  • BayObLG, 13.06.1997 - 3Z BR 61/97

    Sachfirma der GmbH - Individualisierender Zusatz bei Verwendung einer Gattungs-

    Dieser Anforderung entspricht die Firma, wenn sie den Kern des Gegenstandes des Unternehmens für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar macht (BGH BB 1974, 756 f. und NJW 1982, 2446 f.; BayObLGZ 1988, 194, 197: OLG Hamm GmbHR 1996, 360, 361; Lutter/Hommelhoff GmbHG § 14 .

    Hinzukommen muß, daß die Annahme gerechtfertigt ist, die beteiligten Verkehrskreise könnten irregeführt, also über die wirklichen Verhältnisse des Unternehmens getäuscht werden (vgl. BGH NJW 1982, 2446, 2447; BayObLGZ 1988, 194, 198).

    Das ist nur dann erforderlich, wenn dies zur Vermeidung einer Täuschung der angesprochenen Kreise erforderlich wäre (BGH NJW 1982, 2446, 2447; OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 394, 395; Scholz/Emmerich § 4 Rn. 13; Baumbach/Hueck § 4 Rn. 13).

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2001 - 14 U 71/00

    Unterlassungs- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

    Stellt sie dagegen eine -- allenfalls ein substanzarmes tatsächliches Element aufweisende -- Wiedergabe bloßer subjektiver Wertungen dar, die zwar "falsch" oder "richtig", nicht aber "wahr" oder "unwahr" sein können, so handelt es sich um ein Werturteil (BGH NJW 1982, S. 2446 ff., 2247; vgl. auch BGHZ 139, S. 95 ff., 103, sowie Seyfarth, aaO, S. 1289).
  • BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 3 Z 20/88

    Verwechslungsgefahr und Gefahr der Irreführung bei Firmen

    Auf Vorlage des Oberlandesgerichts Stuttgart (GmbHRdsch 1982, 275/276) hat der Bundesgerichtshof entschieden (NJW 1982, 2446): Geht von der Firma einer GmbH nicht die Gefahr einer Täuschung über die Betriebstätigkeit (Herstellung oder Vertrieb von Waren) aus ( § 18 Abs. 2 HGB , § 4 GmbHG ), ist ein Zusatz über die Tätigkeit des Unternehmens nicht erforderlich.

    Nur wenn eine Täuschungsgefahr anzunehmen ist, muß durch einen Zusatz auf die Betriebsart hingewiesen werden (BGH NJW 1982, 2446).

  • OLG Hamm, 24.10.1995 - 15 W 252/95

    Zulässigkeit einer Sachfirma

    Diesen Anforderungen genügt eine Firma jedenfalls dann, wenn sie den Kern des Unternehmensgegenstandes für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar macht (BGH NJW 1982, 2446 f.; BayObLG WM 1989, 680, 681; OLG Stuttgart, OLGZ 1974, 337, 338 f.; Scholz/Emmerich, GmbHG aaO., § 4 Rdnr. 11; Rowedder/Rittner, GmbHG 2. Auflage, § 4 Rdnr. 5).
  • LG Dresden, 16.11.2000 - 46 O 32/00

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen einen GmbH-Gesellschafter auf Leistung der

    Dies rechtfertigt sich daraus, dass im Interesse von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bereits bei Gründung der Gesellschaft eine Offenlegung, Bewertung und Kontrolle durch das Registergericht gewährleistet sein muss (BGH NJW 1982, 2446).
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